Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 139/00: Loyalitätspflicht kirchlicher Mitarbeiter

Eine Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft auftritt und deren von den Glaubenssätzen der evangelischen Kirche erheblich abweichende Lehre verbreitet, bietet regelmäßig keine hinreichende Gewähr mehr dafür, dass sie...

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Collectivité auteur: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Allemand
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Publié: Beck 2001
Dans: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Année: 2001, Volume: 20, Pages: 1453
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Loyalitätsobliegenheit
B Allemagne
B Ministère laïque
B Jurisprudence
Description
Résumé:Eine Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft auftritt und deren von den Glaubenssätzen der evangelischen Kirche erheblich abweichende Lehre verbreitet, bietet regelmäßig keine hinreichende Gewähr mehr dafür, dass sie der arbeitsvertraglich übernommenen Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der evangelischen Kirche nachkommt. Ein solches Verhalten kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
ISSN:0721-880X
Contient:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht