Pfarrdienstwohnung, Urteil vom 04.08.2004 - 3 A 3235/02

Leitsätze: Auch bei kirchlichengesetzlicher Eröffnung des Rechtsweges zu den staatlichen Verwaltungsgerichten für die Klärung vermögensrechtlicher Ansprüche aus dem Dienstverhältnis der Pfarrer ist ein Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen, wenn auf einfacherem Weg ausreichender Rechtsschutz gewährt wi...

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Main Author: VG Göttingen (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, Volume: 46, Pages: 63-68
IxTheo Classification:SD Church law; Protestant Church
Further subjects:B Jurisdiction
B Protestant Church
B Church law
B Official residence
Description
Summary:Leitsätze: Auch bei kirchlichengesetzlicher Eröffnung des Rechtsweges zu den staatlichen Verwaltungsgerichten für die Klärung vermögensrechtlicher Ansprüche aus dem Dienstverhältnis der Pfarrer ist ein Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen, wenn auf einfacherem Weg ausreichender Rechtsschutz gewährt wird (hier: durch das Steuerfestsetzungsverfahren gegen überhöhte Festsetzung des mit einer zugewiesenen Dienstwohnung verbundenen geldwerten Vorteils). Die von der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen getroffene Pauschalregelung für Schönheitsreparaturen bei Pfarrdienstwohnungen ist nach Grund und Höhe nicht zu beanstanden.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946