RT Article T1 Kindergarten, kommunaler und kirchlicher, Verteilung der Plätze, Beschluss vom 18.02.1988 - 2 K 6/88 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 26 SP 26 OP 29 LA German YR 1993 UL https://ixtheo.de/Record/1763490785 AB Leitsatz: Zwecks Erfüllung eines Anspruchs auf Benutzung öffentlicher Einrichtungen (hier: eines städtischen Kindergartens) kann die Zivilgemeinde ihre Bürger auch auf Einrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe (hier: einen von einer katholischen Kirchengemeinde getragenen Kindergarten) verweisen, wenn sichergestellt ist, dass die Benutzungsbedingungen dieselben sind. K1 Kindergarten K1 Kirchliche Einrichtung K1 Zulassung K1 Rechtsprechung K1 Verwaltungsgericht