RT Article T1 Eingruppierung eines Sozialarbeiters in einer Einrichtung des Diakonischen Werkes (Nichtsesshaftenheim), Urteil vom 12.12.1990 - 4 AZR 306/90 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 28 SP 422 OP 428 LA Undetermined PB ˜deœ Gruyter YR 1996 UL https://ixtheo.de/Record/1763489477 AB Leitsatz: Wird im Arbeitsvertrag auf die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bezug genommen, ist davon auszugehen, dass die Eingruppierung eines Arbeitnehmers sich nach den für die Vergütungsgruppe maßgeblichen Tätigkeitsmerkmalen richten soll. K1 Kirchliches Dienstrecht K1 Diakonie K1 Tarifvertrag K1 Rechtsprechung K1 AVR