Entlassung eines Geistlichen aus staatsbehördlichen Funktionen, Beschluss vom 08.03.1985 - 11045/84

Leitsatz: Ein Geistlicher einer evangelischen Staatskirche, der aus seinen staatsbehördlichen Funktionen nach einem Konflikt mit der Regierung wegen der staatlichen Abtreibungsgesetzgebung entlassen worden ist, kann weder die genannte Gesetzgebung als Betroffener angreifen noch mit Erfolg eine Verle...

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主要作者: EKMR (Author)
格式: Print Article
語言:German
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出版: 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, 卷: 42, Pages: 70-80
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B 國家教會法
B Kirchenbeamter
B 歐洲法
B 公務員法
B Norwegen
B 司法判決
實物特徵
總結:Leitsatz: Ein Geistlicher einer evangelischen Staatskirche, der aus seinen staatsbehördlichen Funktionen nach einem Konflikt mit der Regierung wegen der staatlichen Abtreibungsgesetzgebung entlassen worden ist, kann weder die genannte Gesetzgebung als Betroffener angreifen noch mit Erfolg eine Verletzung der Religionsfreiheit rügen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946