Kein Anspruch auf Heimunterricht für schulpflichtige Kinder aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen, Nichtannahmebeschluss vom 29.04.2003 - 1 BvR 436/03

Leitsätze: Die mit der Pflicht zum Besuch der staatlichen Grundschule verbundenen Eingriffe in Grundrechte von Eltern und Kindern stehen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewinn, den die Erfüllung dieser Pflicht für den staatlichen Erziehungsauftrag und die hinter ihm stehenden Gemeinwohlinter...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, Volume: 43, Pages: 244-247
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Religious freedom
B World view
B Compulsory education
B School law
B Educational right
B Neutrality
B Religiosity
B Constitutional law
B Germany
Description
Summary:Leitsätze: Die mit der Pflicht zum Besuch der staatlichen Grundschule verbundenen Eingriffe in Grundrechte von Eltern und Kindern stehen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewinn, den die Erfüllung dieser Pflicht für den staatlichen Erziehungsauftrag und die hinter ihm stehenden Gemeinwohlinteressen erwarten lassen. Die Beeinträchtigungen grundrechtlicher Freiheiten sind für die Betroffenen zumutbar, weil die Schwere dieser Beeinträchtigungen durch Pflichten zur Rücksichtnahme auf abweichende religiöse Überzeugungen und durch die verbleibende Möglichkeit der Einflussnahme der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder innerhalb wie vor allem außerhalb der Schule so weit abgemildert wird, dass die Unzumutbarkeitsschwelle für Eltern wie Schüler nicht überschritten wird. Dabei kommt der Verpflichtung der staatlichen Schulen zu Neutralität und Toleranz besonderes Gewicht zu.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946