RT Article T1 Ausnahmegenehmigung für Schächten, Beschluss vom 11.02.2003 - 4 K 515/03 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 43 SP 75 OP 80 LA German YR 2007 UL https://ixtheo.de/Record/1763465446 AB Leitsätze: Es bestehen erhebliche Bedenken, ob eine Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Töten eines warmblütigen Tieres (Schächten) einer Religionsgemeinschaft als solcher erteilt werden kann. Zur Frage des Umfangs der Darlegungslast für das Vorhandensein einer Religionsgemeinschaft und zwingender religiöser Vorschriften über das Schächten. K1 Schächten K1 Islam K1 Rechtsprechung K1 Deutschland