Abdruck einer von einem bischöflichen Ordinariat stammenden Gegedarstellung, Urteil vom 19.06.1996 - 14 U 163/95

Leitsatz: Im Falle der Betroffenheit eines nichtrechtsfähigen bischöflichen Ordinariats ist dessen Leiter befugt, ein presserechtliches Gegendarstellungsverlangen zu unterzeichnen.

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Baden-Württemberg. VerfasserIn Karlsruhe (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Lade...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: 2000
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2000, Band: 34, Seiten: 207-209
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Guter Ruf
B Persönlichkeitsrechte
B Rechtsprechung
B Meinungsfreiheit
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Im Falle der Betroffenheit eines nichtrechtsfähigen bischöflichen Ordinariats ist dessen Leiter befugt, ein presserechtliches Gegendarstellungsverlangen zu unterzeichnen.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946