Warnung vor so genannten Jugendsekten und Psychogruppen, Beschluss vom 15.05.1996 - 5 B 168/94

Leitsatz: 1. Zu dem Antrag des "Vereins zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis" (VPM), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu untersagen, den VPM in die geplante Broschüre "so genannte Jugendsek...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2000
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2000, Volume: 34, Pages: 177-186
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Freedom of opinion
B Sect
B Public law
Description
Summary:Leitsatz: 1. Zu dem Antrag des "Vereins zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis" (VPM), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu untersagen, den VPM in die geplante Broschüre "so genannte Jugendsekten und Psychogruppen in der Bundesrepublik Deutschland" aufzunehmen. 2. Belege und Grundlagen für einen kritischen und warnenden Hinweis in einer Veröffentlichung der vorgenannten Art müssen nicht vollständig in dieser selbst angeführt werden; entscheidend ist vielmehr, dass negative Werturteile auf einem im wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerechten und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen, der sich auch aus Umständen außerhalb der Broschüre ergeben kann.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946