Rechtsweg bei Besoldungsstreitigkeiten zwischen Beamten im Kirchendienst und kirchlichem Dienstherrn, Urteil vom 05.07.1996 - 2 A 12622/95

Leitsatz: 1. Besoldungsstreitigkeiten ohne statusrechtliche Vorfragen zwischen einem kirchlichen Dienstherrn und einem Beamten im Kirchendienst Unterfallen nicht dem verfassungsrechtlich geschützten Autonomiebereich der Kirche. 2. Für Streitigkeiten dieser Art ist der Rechtsweg zu den staatlichen Ge...

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Corporate Author: Rheinland-Pfalz, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2000
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2000, Volume: 34, Pages: 237-241
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Ecclesiastical service law
B Salary of an official
B Civil service law
Description
Summary:Leitsatz: 1. Besoldungsstreitigkeiten ohne statusrechtliche Vorfragen zwischen einem kirchlichen Dienstherrn und einem Beamten im Kirchendienst Unterfallen nicht dem verfassungsrechtlich geschützten Autonomiebereich der Kirche. 2. Für Streitigkeiten dieser Art ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten eröffnet. 3. Verfügt die Religionsgesellschaft über eine eigene effektiven Rechtsschutz in richterlicher Unabhängigkeit gewährende Verwaltungsgerichtsbarkeit, ist dieser Rechtsschutz vorrangig in Anspruch zu nehmen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946