Israelitische Synagogengemeinde zu Berlin (Adass Jisroel) hat Körperschaftsstatus verloren. Urteil vom 22.02.1996 - 5 B 93.94

Leitsatz: 1. Zur Frage, unter welchen Vorraussetzungen der Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" einer altkorporierten Religionsgesellschaft verloren gehen kann. 2. Die Entscheidung der überlebenden Mitglieder einer durch Unrechtsmaßnahmen des NS-Regime zerschlagenen jüdischen Reli...

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Corporate Author: Berlin, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2000
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2000, Volume: 34, Pages: 49-63
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Abolition of
B Jurisdiction
B Körperschaftsrecht
B Berlin
B Corporation under public law
B Judaism
Description
Summary:Leitsatz: 1. Zur Frage, unter welchen Vorraussetzungen der Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" einer altkorporierten Religionsgesellschaft verloren gehen kann. 2. Die Entscheidung der überlebenden Mitglieder einer durch Unrechtsmaßnahmen des NS-Regime zerschlagenen jüdischen Religionsgemeinde, auch Jahrzehnte nach Wiedererstehen und staatlicher Förderung jüdischen Lebens und Kultur nicht wieder nach Berlin zurückzukehren, dokumentiert den zu respektierenden Entschluss, an der (früheren) Religionsgemeinde in Berlin nicht festzuhalten; damit ist auch der Körperschaftsstatus erloschen, den die Gemeinde innehatte. 3. Art. 3 EV bewirkt nicht, dass eine Einzelfallentscheidung der DDR-Regierung nach der Eingliederung "Ost-Berlins" in das Land Berlin für und gegen dieses im Widerspruch zu der dort bestehenden Rechtslage Geltung erlangt.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946