RT Article T1 Untersagung kritischer Äußerungen über Glaubensgemeinschaft (Eilverfahren), Beschluss vom 09.06.1994 - 1 BvR 502/94 u.a JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 32 SP 193 OP 197 LA German YR 1998 UL https://ixtheo.de/Record/1763454045 AB Leitsätze: Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf öffentlichkeitswirksame Korrekturen bei erfolgreichem Hauptsacheverfahren (Gegendarstellung oder Widerruf der Äußerungen) ist es ihnen zuzumuten, die beanstandeten Aussagen, auch soweit sie scharfe, plakative oder überspitzte Formulierungen enthalten, jedenfalls vorläufig hinzunehmen. K1 Universelles Leben e.V K1 Sekte K1 Meinungsfreiheit K1 Medien K1 Rechtsprechung