Rundfunkfreiheit und Recht auf Gegendarstellung, Entscheidung vom 14.06.1994 - Vf. 33-VI-94

Leitsätze: Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit nach Art. 111a Abs. 1 S. 1 BV betrifft als Unterfall des Art. 110 Abs. 1 BV auch die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit im Bereich des Rundfunks. Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung, die den Beschwerdeführer zur Sendung...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Bayern. VerfasserIn (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1998, Band: 32, Seiten: 207-212
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Medien
B Bayern
B Verfassungsrecht
B Rechtsprechung
B Rundfunk
B Meinungsfreiheit
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsätze: Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit nach Art. 111a Abs. 1 S. 1 BV betrifft als Unterfall des Art. 110 Abs. 1 BV auch die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit im Bereich des Rundfunks. Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung, die den Beschwerdeführer zur Sendung einer Gegendarstellung verpflichtete, am Maßstab der Rundfunkfreiheit.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946