RT Article T1 Ausnahme vom Verbot des Schächtens, Beschluss vom 15.06.1995 - 3 C 31.93 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 33 SP 222 OP 229 LA German YR 1998 UL https://ixtheo.de/Record/1763453731 AB Leitsatz: Eine Ausnahme von dem Verbot, warmblütige Tiere ohne Verbot zu schlachten, kann nach § 4a Abs.2 Nr. 2 TierSchG zum Zwecke der Nahrungsmittelversorgung nur zugelassen werden, wenn objektiv festgestellt wird, dass zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft den Genuss von Fleisch nicht geächteter Tiere verbietet; eine individuelle Glaubensüberzeugung vom Bestehen eines solchen Verbots reicht nicht aus. K1 Schächten K1 Religionsausübung K1 Rechtsprechung