Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrecht eines katholischen Priesters, Urteil vom 10.12.1996 - 10 U 1667/095

Leitsatz: Eine grob fahrlässige Fotoverwechslung, durch die das Bild eines unbescholtenen katholischen Priesters in einem Zeitungsartikel über sexuelle Verfehlung über sexuelle Verfehlungen kath. Priester gegenüber Minderjährigen bundesweit veröffentlicht wird, löst wegen Verletzung des Persönlichke...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Rheinland-Pfalz. VerfasserIn Koblenz (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2000
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2000, Band: 34, Seiten: 509-512
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Guter Ruf
B Rechtsprechung
B Schadensersatz
B Persönlichkeitsrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Eine grob fahrlässige Fotoverwechslung, durch die das Bild eines unbescholtenen katholischen Priesters in einem Zeitungsartikel über sexuelle Verfehlung über sexuelle Verfehlungen kath. Priester gegenüber Minderjährigen bundesweit veröffentlicht wird, löst wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts einen Anspruch des Betroffenen auf eine Geldentschädigung aus, bei deren Bemessung die Genugtuung des Opfers und die Prävention im Vordergrund stehen.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946