RT Article T1 Immissionsschutzrechtliche Beurteilung von Glockenläuten, Beschluss vom 26.02.1991 - 7 L 38/89 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 29 SP 29 OP 33 LA German YR 1996 UL https://ixtheo.de/Record/1763452425 AB Leitsätze: Grundsätzlich handelt es sich auch bei einem kirchlichen Glockenturm um eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 3 Abs. 5 BImSchG. Wo die immissionsschutzrechtliche Zumutbarkeitsgrenze für Glockenläuten zu finden ist, richtet sich nach der Gegebenheit des Einzelfalles. Hierbei spielt nicht nur die Höhe des Geräuschpegels, sondern auch die Tatsache eine Rolle, dass die Kirchengemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und das Glockenläuten im Zusammenhang mit kirchlichen Veranstaltungen steht. K1 Glockenläuten K1 Rechtsprechung