Keine Schenkungsanfechtung betreffend die Tätigkeit eines Ordensangehörigen, Urteil vom 27.02.1991 - 15 U 4163/90

Leitsatz: Die Tätigkeit eines Ordensangehörigen für seinen Orden unterliegt nicht der Schenkungsanfechtung.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Bayern. VerfasserIn München (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1996, Band: 29, Seiten: 33-35
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Ordensleute
B Schenkung
B Ordensvermögen
B Eigentum
B Rechtsprechung
B Vermögensrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Die Tätigkeit eines Ordensangehörigen für seinen Orden unterliegt nicht der Schenkungsanfechtung.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946