Spende an eine Kirchengemeinde für Heiligen-Denkmal, Urteil vom 08.10.1996 - 7 K 4270/94

Leitsatz: Eine Spende an eine Kirchengemeinde mit Zweckbestimmung, damit ein Kunstwerk zur Erinnerung an eine Heilige zu schaffen, ist als Spende zur Förderung der Kultur mit dem erhöhten Spendenabzugsatz berücksichtigungsfähig.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen. VerfasserIn Köln (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2000
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2000, Band: 34, Seiten: 373-377
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kunst
B Steuerrecht
B Rechtsprechung
B Spende
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Eine Spende an eine Kirchengemeinde mit Zweckbestimmung, damit ein Kunstwerk zur Erinnerung an eine Heilige zu schaffen, ist als Spende zur Förderung der Kultur mit dem erhöhten Spendenabzugsatz berücksichtigungsfähig.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946