Private (Bekenntnis-, Weltanschauungs-) Volksschule der Gemeinschaft "Universelles Leben", Urteil vom 24.07.1991 - 7 B 90.2873

Leitsatz: Jede Religionsgemeinschaft ist es gestattet, ihre Lehre einer Privatschule zugrunde zu legen. Erforderlich ist, dass das Bekenntnis (oder die Weltanschauung) in ähnlicher Weise wie die großen Religionsgemeinschaften ein metaphysisches Gedankensystem zum Ausdruck bringt, das in einem Mindes...

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企业作者: Bayern. VerfasserIn (Author)
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语言:German
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出版: 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1996, 卷: 29, Pages: 261-274
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 司法判决
B Schulrecht
B Bayern
B 竖立
B Universelles Leben e.V
B 私校
实物特征
总结:Leitsatz: Jede Religionsgemeinschaft ist es gestattet, ihre Lehre einer Privatschule zugrunde zu legen. Erforderlich ist, dass das Bekenntnis (oder die Weltanschauung) in ähnlicher Weise wie die großen Religionsgemeinschaften ein metaphysisches Gedankensystem zum Ausdruck bringt, das in einem Mindestmaß an vergleichbarer Geschlossenheit und Breite eine wertende Stellungnahme zum Ganzen der Welt zum Inhalt hat und Antwort geben will auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel der Welt und des Lebens der Menschen. Das Bekenntnis muss auf Dauer und darauf angelegt sein, von einem nicht völlig unbedeutenden Personenkreis gepflegt zu werden. Zur Frage, ob die Gemeinschaft "Universelles Leben" die Anforderungen erfüllt.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946