Private (Bekenntnis-, Weltanschauungs-) Volksschule der Gemeinschaft "Universelles Leben", Urteil vom 24.07.1991 - 7 B 90.2873
Leitsatz: Jede Religionsgemeinschaft ist es gestattet, ihre Lehre einer Privatschule zugrunde zu legen. Erforderlich ist, dass das Bekenntnis (oder die Weltanschauung) in ähnlicher Weise wie die großen Religionsgemeinschaften ein metaphysisches Gedankensystem zum Ausdruck bringt, das in einem Mindes...
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格式: | Print 文件 |
语言: | German |
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出版: |
1996
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1996, 卷: 29, Pages: 261-274 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
司法判决
B Schulrecht B Bayern B 竖立 B Universelles Leben e.V B 私校 |
总结: | Leitsatz: Jede Religionsgemeinschaft ist es gestattet, ihre Lehre einer Privatschule zugrunde zu legen. Erforderlich ist, dass das Bekenntnis (oder die Weltanschauung) in ähnlicher Weise wie die großen Religionsgemeinschaften ein metaphysisches Gedankensystem zum Ausdruck bringt, das in einem Mindestmaß an vergleichbarer Geschlossenheit und Breite eine wertende Stellungnahme zum Ganzen der Welt zum Inhalt hat und Antwort geben will auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel der Welt und des Lebens der Menschen. Das Bekenntnis muss auf Dauer und darauf angelegt sein, von einem nicht völlig unbedeutenden Personenkreis gepflegt zu werden. Zur Frage, ob die Gemeinschaft "Universelles Leben" die Anforderungen erfüllt. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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