Private (Bekenntnis-, Weltanschauungs-) Volksschule der Gemeinschaft "Universelles Leben", Urteil vom 24.07.1991 - 7 B 90.2873

Leitsatz: Jede Religionsgemeinschaft ist es gestattet, ihre Lehre einer Privatschule zugrunde zu legen. Erforderlich ist, dass das Bekenntnis (oder die Weltanschauung) in ähnlicher Weise wie die großen Religionsgemeinschaften ein metaphysisches Gedankensystem zum Ausdruck bringt, das in einem Mindes...

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Autor Corporativo: Bayern. VerfasserIn (Author)
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Idioma:Alemão
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Publicado em: 1996
Em: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Ano: 1996, Volume: 29, Páginas: 261-274
Classificações IxTheo:SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Direito escolar
B Bayern
B Jurisprudência
B Universelles Leben e.V
B Escola privada
B Construção
Descrição
Resumo:Leitsatz: Jede Religionsgemeinschaft ist es gestattet, ihre Lehre einer Privatschule zugrunde zu legen. Erforderlich ist, dass das Bekenntnis (oder die Weltanschauung) in ähnlicher Weise wie die großen Religionsgemeinschaften ein metaphysisches Gedankensystem zum Ausdruck bringt, das in einem Mindestmaß an vergleichbarer Geschlossenheit und Breite eine wertende Stellungnahme zum Ganzen der Welt zum Inhalt hat und Antwort geben will auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel der Welt und des Lebens der Menschen. Das Bekenntnis muss auf Dauer und darauf angelegt sein, von einem nicht völlig unbedeutenden Personenkreis gepflegt zu werden. Zur Frage, ob die Gemeinschaft "Universelles Leben" die Anforderungen erfüllt.
ISSN:0340-8760
Obras secundárias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946