Besoldungsrechtliche Anrechnung von Vordienstzeiten in öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaft, Urteil vom 17.06.1991 - 1 A 2523/88

Leitsatz: Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn ein Dienstherr es ablehnt, die Zeit, während der ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis hauptberuflich im Dienst einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft tätig gewesen ist, als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zu berücksichtigen,...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1996, Volume: 29, Pages: 176-179
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Civil service
B Ecclesiastical service law
B Besoldungsordnung
B Salary of an official
B Civil service law
Description
Summary:Leitsatz: Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn ein Dienstherr es ablehnt, die Zeit, während der ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis hauptberuflich im Dienst einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft tätig gewesen ist, als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zu berücksichtigen, obwohl der Beamte für die Zeit seiner Tätigkeit bei der Religionsgesellschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nachversichert worden ist und wegen Versäumung der Ausschlussfrist gemäß § 9 Abs 5 AVG a. F. auch nicht mehr nachversichert werden kann.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946