Baugerüst in Kirche, Verkehrssicherungspflicht, Urteil vom 04.04.1988 - VI ZR 269/87

Leitsatz: Zu der Pflicht eines im kirchlichen Dienst stehenden Bauingenieurs, die Sicherheit eines in seinem Auftrag erstellten Gerüsts zur Begehung durch eine größere Personengruppe zu überprüfen, die er zu einer Baustellenbesprechung eingeladen hat.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland. VerfasserIn (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1994
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1994, Band: 27, Seiten: 77-82
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
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