Türkischer Moslem, Sozialhilfe für Bestattung in der Heimat, Urteil vom 21.02.1992 - Bf IV 44/90

Leitsatz: Kann ein türkischer Muslim an seinem Sterbeort in Deutschland nach islamischem Brauchtum bestattet werden, erfolgt aber gleichwohl eine Überführung der Leiche in die Türkei, dann sind die hiernach entstehenden Kosten nicht erforderlich im Sinne von § 15 BSHG mit der weiteren Folge, dass au...

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Corporate Author: Hamburg, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1997, Volume: 30, Pages: 86-91
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Turkey
B Islam
B Funerary law
B Social law
B Germany
B Kostenerstattung
Description
Summary:Leitsatz: Kann ein türkischer Muslim an seinem Sterbeort in Deutschland nach islamischem Brauchtum bestattet werden, erfolgt aber gleichwohl eine Überführung der Leiche in die Türkei, dann sind die hiernach entstehenden Kosten nicht erforderlich im Sinne von § 15 BSHG mit der weiteren Folge, dass auch eine Übernahme fiktiver Bestattungskosten (für eine Bestattung in Deutschland) entfällt.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946