RT Article T1 Wiederbegründung einer Freimaurerloge, Vereinsrecht, Urteil vom 27.09.1993 - 6 W 33/93 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 31 SP 391 OP 396 A1 OLG Jena LA German YR 1997 UL https://ixtheo.de/Record/1763447294 AB Leitsatz: Der unter politischem Druck herbeigeführte Beschluss zur Auflösung einer vereinsrechtlich organisierten Freimaurer-Loge ist zwar unwirksam, jedoch kann ein solcher Verein nur dann wiederaufleben, wenn seine Tätigkeit durch einen wesentlichen Teil seiner Mitglieder sogleich nach Wegfall der Zwangslage fortgeführt wird. K1 Vereinsrecht K1 Sekte K1 Freimaurer K1 Weltanschauungsgemeinschaft K1 Rechtsprechung