Kirchenbehördliche Genehmigung von Arbeitsverträgen, Urteil vom 13.05.1993 - 3 Ca 2629/92
Leitsatz: Ist dem Arbeitnehmer bekannt, dass entgeltliche Arbeitsverträge eines kirchlichen Anstellungsträgers auf die Dauer von mehr als einem Jahr der Genehmigung der bischöflichen Aufsichtsbehörde bedürfen, dann ist die duldende Entgegennahme der Arbeitsleistung durch den Dienstgeber nach Auslauf...
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
1997
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1997, Volume: 31, Pages: 159-162 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Labor law B Ecclesiastical service law B Labor contract |
Summary: | Leitsatz: Ist dem Arbeitnehmer bekannt, dass entgeltliche Arbeitsverträge eines kirchlichen Anstellungsträgers auf die Dauer von mehr als einem Jahr der Genehmigung der bischöflichen Aufsichtsbehörde bedürfen, dann ist die duldende Entgegennahme der Arbeitsleistung durch den Dienstgeber nach Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht geeignet, ohne weiteres zum Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisse zu führen. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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