Scientology-Werbung in Fußgängerzone, Urteil vom 31.01.2002 - 5 S 3057/99

Leitsatz: Ein Verein, dessen Mitglieder auftragsgemäß und auf Grund vereinsinterner Anweisungen in Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen Passanten geplant, regelmäßig wiederkehrend ansprechen und zu einem Informationsgespräch oder Persönlichkeitstests einladen und dabei Bücher und Bros...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Württemberg-Baden. VerfasserIn (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2006
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2006, Band: 40, Seiten: 66-88
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Scientology
B Religionsfreiheit
B Deutschland
B Baden-Württemberg
B Rechtsprechung
B Verfassungsrecht
B Sekte
B Werbung
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Ein Verein, dessen Mitglieder auftragsgemäß und auf Grund vereinsinterner Anweisungen in Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen Passanten geplant, regelmäßig wiederkehrend ansprechen und zu einem Informationsgespräch oder Persönlichkeitstests einladen und dabei Bücher und Broschüren verkaufen sowie in groß angelegten Aktionen kostenlos Zeitschriften und Zeitungen verteilen und damit für die Scientology-Lehre werben, überschreitet auch unter Berücksichtigung des Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG sowie Art. 5 Abs. 1 GG den Gemeingebrauch an diesen Verkehrsflächen.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946