RT Article T1 Sonderunterhalt für Kosten der Kommunionsfeier, Beschluss vom 05.04.2002 - 27 WF 61/02 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 40 SP 228 OP 229 LA German YR 2006 UL https://ixtheo.de/Record/1763441369 AB Leitsätze: Kosten für die Kommunionfeier eines unterhaltsberechtigten Kindes aus geschiedener Ehe können Sonderbedarf gemäß § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB sein, wenn sie weder aus dem (geringen) laufenden Unterhalt bestritten oder hieraus angespart werden können. Entscheidend für die Annahme eines Sonderbedarfs ist nicht eine formale Betrachtungsweise, sondern die Frage, wie entstehende Lebenshaltungskosten zwischen Unterhaltsberechtigtem und Verpflichteten zumutbar aufgeteilt werden können. K1 Rechtsprechung K1 Sozialrecht K1 Sozialhilfe K1 Deutschland