RT Article T1 Ausnahmeregelung für Schächten warmblütiger Tiere, Urteil vom 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 40 SP 1 OP 15 LA German YR 2006 UL https://ixtheo.de/Record/1763433897 AB Leitsätze: 1. Die Tätigkeit eines nichtdeutschen gläubigen muslimischen Metzgers, der Tiere ohne Betäubung schlachten (schächten) will, um seinen Kunden in Übereinstimmung mit ihrer Glaubensüberzeugung den Genuss von Fleisch geschächteter Tiere zu ermöglichen, ist verfassungsrechtlich anhand von Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG zu beurteilen. 2. Im Lichte dieser Verfassungsnormen ist § 4a Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 des Tierschutzgesetzes so auszulegen, dass muslimische Metzger eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten erhalten können. K1 Deutschland : Bundesverfassungsgericht K1 Staatskirchenrecht K1 Islam K1 Rechtsprechung K1 Verfassungsrecht K1 Schächten K1 Deutschland