Umfang der staatlichen Justizgewährungspflicht bei Disziplinarmaßnahme im kirchl. Dienst, Urteil vom 25.05.2000 - 8 E 1272/98 (V)
Leitsätze: Der Justizgewährungsanspruch fordert grundsätzlich eine umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes sowie eine verbindliche Entscheidung durch staatliches Gericht. Bei der Feststellung seiner Reichweite ist aber zu beachten, dass Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 WRV...
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Published: |
de Gruyter
2004
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2004, Volume: 38, Pages: 267-284 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
State law of churches
B Self-determination right B Church office B Staat-Kirche-Verhältnis |
Summary: | Leitsätze: Der Justizgewährungsanspruch fordert grundsätzlich eine umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes sowie eine verbindliche Entscheidung durch staatliches Gericht. Bei der Feststellung seiner Reichweite ist aber zu beachten, dass Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 WRV den Religionsgemeinschaften die Freiheit garantiert, ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Zu den Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften in diesem Sinne gehört auch das Recht, nicht nur Amt und Status ihrer geistlichen, sondern auch ihrer nichtgeistlichen Bediensteten abschließend festzulegen. Das Selbstordnungsrecht der Kirchen und die allgemeinen Gesetze sowie sowie ihre Durchsetzung durch die staatlichen Gerichte stehen in einem Wechselverhältnis, dem durch entsprechende Güterabwägung Rechnung zu tragen ist. Dabei ist dem Selbstverständnis der Kirchen besonderes Gewicht beizumessen. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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