Änderungskündigung ggü. Kirchenmusiker zwecks Gehaltsreduzierung, Urteil vom 12.09.2000 - 3 Sa 606/00

Leitsätze: Die Dringlichkeit eines mit Sparmaßnahmen begründeten schwerwiegenden Eingriffs in das Leistungs-/Lohngefüge (hier: Änderungskündigung gegenüber dem Organist und Chorleiter einer katholischen Kirchengemeinde) setzt regelmäßig einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Landesarbeitsgericht, Düsseldorf (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2004
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2004, Volume: 38, Pages: 372-378
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Employee resignation
B Labor law
B Remuneration
B Labor contract
Description
Summary:Leitsätze: Die Dringlichkeit eines mit Sparmaßnahmen begründeten schwerwiegenden Eingriffs in das Leistungs-/Lohngefüge (hier: Änderungskündigung gegenüber dem Organist und Chorleiter einer katholischen Kirchengemeinde) setzt regelmäßig einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft. Als solche kommen etwa die Absenkung von freiwilligen Zulagen, Rationalisierungsmaßnahmen und sonstige Einsparungen in Betracht. Bei grundsätzlicher Unkündbarkeit eines Arbeitnehmers gelten für den Ausspruch einer außerordentlichen betrieblichen Änderungskündigung verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers, gegebenenfalls auch durch entsprechende Umorganisation sowie das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze (hier z.B. als Küster), eine Weiterbeschäftigung zu versuchen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946