Gemeinnützigkeit eines Vereins, Urteil vom 10.05.2000 - II 1023/97

Leitsätze: Die Satzung eines Vereins, der steuerliche Gemeinnützigkeit geltend macht, muss für das gesamte Tätigkeitsfeld die verfolgten Zwecke im Einzelnen beschreiben. Nimmt ein Verein mehrere steuerbegünstigte Zwecke für sich in Anspruch, sind an die Abgrenzung und Unterschiedlichkeit der verschi...

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Corporate Author: Schleswig-Holstein, Finanzgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2004
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2004, Volume: 38, Pages: 203-212
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B State law of churches
B Tax law
B Association
B Church association
B Statutes
B Staat-Kirche-Verhältnis
Description
Summary:Leitsätze: Die Satzung eines Vereins, der steuerliche Gemeinnützigkeit geltend macht, muss für das gesamte Tätigkeitsfeld die verfolgten Zwecke im Einzelnen beschreiben. Nimmt ein Verein mehrere steuerbegünstigte Zwecke für sich in Anspruch, sind an die Abgrenzung und Unterschiedlichkeit der verschiedenen Bereiche strenge formale Anforderungen zu stellen. Nicht ausreichend ist es, wenn unbestimmte Begriffe verwendet werden, die den Satzungszweck nicht deutlich erkennen lassen. Sammelbegriffe erfüllen die Funktion satzungsmäßiger Bestimmtheit nur, wenn die Allgemeinheit mit diesen Begriffen konkrete Vorstellungen über ihren Inhalt zu verbinden pflegt.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946