Gemeinnützigkeit eines Vereins, Urteil vom 10.05.2000 - II 1023/97
Leitsätze: Die Satzung eines Vereins, der steuerliche Gemeinnützigkeit geltend macht, muss für das gesamte Tätigkeitsfeld die verfolgten Zwecke im Einzelnen beschreiben. Nimmt ein Verein mehrere steuerbegünstigte Zwecke für sich in Anspruch, sind an die Abgrenzung und Unterschiedlichkeit der verschi...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
2004
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2004, Volume: 38, Pages: 203-212 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
State law of churches
B Tax law B Association B Church association B Statutes B Staat-Kirche-Verhältnis |
Summary: | Leitsätze: Die Satzung eines Vereins, der steuerliche Gemeinnützigkeit geltend macht, muss für das gesamte Tätigkeitsfeld die verfolgten Zwecke im Einzelnen beschreiben. Nimmt ein Verein mehrere steuerbegünstigte Zwecke für sich in Anspruch, sind an die Abgrenzung und Unterschiedlichkeit der verschiedenen Bereiche strenge formale Anforderungen zu stellen. Nicht ausreichend ist es, wenn unbestimmte Begriffe verwendet werden, die den Satzungszweck nicht deutlich erkennen lassen. Sammelbegriffe erfüllen die Funktion satzungsmäßiger Bestimmtheit nur, wenn die Allgemeinheit mit diesen Begriffen konkrete Vorstellungen über ihren Inhalt zu verbinden pflegt. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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