Wiederaufnahme in die Kirche, Urteil vom 09.03.1998 - 7 A 1132/97

Die in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannover geltenden Regelungen über die Wiederaufnahme Ausgetretener sind zwingendes Recht. Ein Wiederaufnahmeantrag kann konkludent sowohl gestellt als auch genommen werden. Die Angabe der Konfessionszugehörigkeit gegenüber dem Finanzamt und die Wiede...

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Corporate Author: Niedersachsen, Verwaltungsgericht, Hannover (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2002
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2002, Volume: 36, Pages: 88-98
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Leaving the church
B Order
B Jurisdiction
B Church tax law
B Church tax
B Germany
Description
Summary:Die in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannover geltenden Regelungen über die Wiederaufnahme Ausgetretener sind zwingendes Recht. Ein Wiederaufnahmeantrag kann konkludent sowohl gestellt als auch genommen werden. Die Angabe der Konfessionszugehörigkeit gegenüber dem Finanzamt und die Wiederaufnahme von Kirchensteuerzahlungen reichen als Indiz für einen konkludenten Wiederaufnahmeantrag nicht aus
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946