Gebührenermäßigung gemäß § 144 Abs. 1 KostO zugunsten einer Kirchengemeinde, Beschluss vom 12.11.1998 - 15 W 39/98

Erwirbt eine Kirchengemeinde, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ein Grundstück, um es mit einem Erbbaurecht zugunsten eines gebührenrechtlich Nichtbegünstigten zu belasten, bleibt die Gebührenermäßigung nach § 144 Abs. 1 Satz 1 KostO hiervon unberührt. Die Bestellung eines Erbbaurechts i...

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企业作者: Nordrhein-Westfalen. VerfasserIn Hamm (Author)
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语言:German
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出版: 2002
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2002, 卷: 36, Pages: 507-510
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 司法判决
B Erbbaurecht
B 费用
实物特征
总结:Erwirbt eine Kirchengemeinde, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ein Grundstück, um es mit einem Erbbaurecht zugunsten eines gebührenrechtlich Nichtbegünstigten zu belasten, bleibt die Gebührenermäßigung nach § 144 Abs. 1 Satz 1 KostO hiervon unberührt. Die Bestellung eines Erbbaurechts ist einer Veräußerung im Sinne von § 144 Abs. 1 Satz 3 KostO nicht gleichzusetzen
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946