RT Article T1 Gebührenermäßigung gemäß § 144 Abs. 1 KostO zugunsten einer Kirchengemeinde, Beschluss vom 12.11.1998 - 15 W 39/98 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 36 SP 507 OP 510 LA German YR 2002 UL https://ixtheo.de/Record/1763386449 AB Erwirbt eine Kirchengemeinde, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ein Grundstück, um es mit einem Erbbaurecht zugunsten eines gebührenrechtlich Nichtbegünstigten zu belasten, bleibt die Gebührenermäßigung nach § 144 Abs. 1 Satz 1 KostO hiervon unberührt. Die Bestellung eines Erbbaurechts ist einer Veräußerung im Sinne von § 144 Abs. 1 Satz 3 KostO nicht gleichzusetzen K1 Rechtsprechung K1 Erbbaurecht K1 Gebühr