RT Article T1 Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 JF Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht VO 47 SP 604 OP 604 LA German YR 2002 UL https://ixtheo.de/Record/1763384993 AB 1. In der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannover sind die einzelnen örtlichen Kirchengemeinden jeweils eigenständige Verwaltungen im Sinne von § 23 Abs. 1 KSchG. 2. Die Wirksamkeit einer Kündigung aus Gründen in dem Verhalten des Arbeitnehmers setzt außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes in der Regel nicht voraus, dass dem Arbeitnehmer zuvor eine vergebliche Abmahnung erteilt wurde. 3. Auch dass der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung nicht angehört wurde, macht diese regelmäßig nicht treuwidrig gemäß § 242 BGB K1 Rechtsprechung K1 Kirchliches Dienstrecht K1 Evangelische Kirche K1 Kündigung K1 Recht K1 Kündigungsschutz