Responsibility for liabilities of priests when diocese is divided
Die Übersetzung des Titels lautet: "Verantwortung für die Haftung von Priestern, wenn die Diözese geteilt ist". Es stellt sich die Frage, ob nach einer Teilung einer Diözese die neue Diözese für Kosten, die durch Handlungen der Priester in der Mutterdiözese vor der Teilung entstanden, vera...
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Soc.
1995
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In: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1995, Pages: 35-38 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Catholic Church Codex iuris canonici 1983. can. 1270
B Church property B Estate planning B Catholic Church Codex iuris canonici 1983. can. 122 B Catholic Church Codex iuris canonici 1983. can. 373 B Possessions |
Summary: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Verantwortung für die Haftung von Priestern, wenn die Diözese geteilt ist". Es stellt sich die Frage, ob nach einer Teilung einer Diözese die neue Diözese für Kosten, die durch Handlungen der Priester in der Mutterdiözese vor der Teilung entstanden, verantwortlich sind. Francis Morrisey und James Provost antworten auf diese Frage. Morrisey führt die Frage weiter, indem er fragt, ob bei einer 60% zu 40% - Teilung der Diözese auch die Kosten 60% zu 40% geteilt werden müssten. Er führt die cann. 122 und 1270 an, die gemeinsam darauf hinweisen, dass frühere Verpflichtungen vor der Verjährung (30 Jahre) übernommen werden. Abschließend weist der Autor darauf hin, dass eine Vereinbarung der Bischöfe bei Teilung der Diözese Schwierigkeiten und Streitereien zu vermeiden hilft. James Provost beantwortet die gestellte Frage unter dem Aspekt der Zeit; wann wurde die Diözese geteilt und wann hat der Apostolische Stuhl die Vereinbarungen der Bischöfe bestätigt. Da sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Codex nur die oberste Autorität der Kirche das Eigentum der Kirchen teilen kann, ist jedes Arrangement der Bischöfe nur ein Vorschlag bis dieser vom Apostolischen Stuhl bestätigt wurde. Daher muss in so einem Fall immer zuerst der Status der Vereinbarung geklärt werden. Weiter geht der Autor auf die Situation ein, in der die Vereinbarung der Bischöfe nicht bestätigt wurde. Dann obliegt dem Apostolischen Stuhl die Entscheidung, welche Diözese für frühere Verpflichtungen aufkommen muss. Wenn eine Bestätigung erfolgt, wird nach dieser entschieden. Abschließend geht der Autor auf die Unterschiede der Bestimmungen des CIC/1917 zum CIC/1983 ein |
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Contains: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
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