RT Article T1 Aufnahme eines Behinderten in eine diakonische Einrichtung der Behindertenhilfe, Umfang des Wunschrechts, Urteil vom 26.04.2001 - 4 A 270/99 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 39 SP 125 OP 130 A1 VG Halle LA German YR 2005 UL https://ixtheo.de/Record/1763379744 AB Leitsätze: Im Falle der Aufnahme eines Behinderten in eine Einrichtung der Behindertenhilfe soll der Sozialhilfeträger über die durch § 3 Abs. 2 BSHG allgemein gebotene Beachtung von Wünschen des Hilfeempfängers bei der Gestaltung der Hilfe hinaus das Bekenntnis des Hilfeempfängers berücksichtigen und darauf bedacht sein, dass er in der Einrichtung durch einen Geistlichen seines Bekenntnisses betreut werden kann, sofern er dies wünscht. Die Berücksichtigung des in § 3 Abs. 3 BSHG hervorgehobenen Wunsches muss dort an eine Grenze stoßen, wo seine Erfüllung Kosten erfordert, die im Interesse einer sachgerechten Verteilung der vorhandenen Mittel als unvertretbar angesehen werden müssen. K1 Rechtsprechung K1 Staatskirchenrecht K1 Behindertenhilfe K1 Behindertenheim K1 Glaubensfreiheit K1 Seelsorge K1 Sozialrecht