Subventionsleistung für kirchlichen Träger und Haushaltsvorbehalt, Urteil vom 10.04.2001 - 1 S 245/00

Leitsätze: Die Verteilung der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel auf die Subventionsnehmer (hier u. a. kirchliche Träger der Sozialberatung) unterliegt der "Zuteilungskompetenz" der Verwaltung, die hierzu ihrerseits kontingentieren und Prioritäten setzen kann. Die bewilligten Mittel si...

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Corporate Author: Württemberg-Baden, Verwaltungsgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2005
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2005, Volume: 39, Pages: 116-125
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Budget
Description
Summary:Leitsätze: Die Verteilung der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel auf die Subventionsnehmer (hier u. a. kirchliche Träger der Sozialberatung) unterliegt der "Zuteilungskompetenz" der Verwaltung, die hierzu ihrerseits kontingentieren und Prioritäten setzen kann. Die bewilligten Mittel sind lediglich als Obergrenze der Bewilligung anzusehen. Die Exekutive ist nicht gehindert, bei einer Gefährdung des Haushaltsgleichgewichts durch unvorhergesehene Steuermindereinnahmen durch einen Haushaltsvorbehalt oder -sperren in den planmäßigen Haushaltsvollzug einzugreifen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem sozialstaats- und staatskirchenrechtlichen Prinzip der Kooperation für die Förderung der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946