Werbespot für Einkaufszentrum, hinter dem eine Religionsgemeinschaft steht, Urteil vom 09.07.1997 - 7 U 3105/97

Die Tatsache, dass hinter dem Betreiber eines Einkaufszentrums eine Religionsgemeinschaft steht, stellt keinen bei Abschluss eines Rundfunk-Produktwerbevertrages offenbarungspflichtigen Umstand dar. Die Erwähnung eines Einkaufszentrums in einem Werbespot hat auch dann nicht den Charakter einer relig...

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企业作者: Bayern. VerfasserIn München (Author)
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语言:German
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出版: 2001
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2001, 卷: 35, Pages: 273-277
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 广告
B 司法判决
B 财产权
B 税法
B 教派
B 宗教团体
实物特征
总结:Die Tatsache, dass hinter dem Betreiber eines Einkaufszentrums eine Religionsgemeinschaft steht, stellt keinen bei Abschluss eines Rundfunk-Produktwerbevertrages offenbarungspflichtigen Umstand dar. Die Erwähnung eines Einkaufszentrums in einem Werbespot hat auch dann nicht den Charakter einer religiösen Werbung im Sinne von § 6 Abs. 7 Rundfunkstaatsvertrag, wenn der Besucher im Zugangsbereich unter anderem durch Auslegung von Schriften auf die Religionsgemeinschaft hingewiesen wird
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946