RT Article T1 Werbespot für Einkaufszentrum, hinter dem eine Religionsgemeinschaft steht, Urteil vom 09.07.1997 - 7 U 3105/97 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 35 SP 273 OP 277 LA German YR 2001 UL https://ixtheo.de/Record/1763377946 AB Die Tatsache, dass hinter dem Betreiber eines Einkaufszentrums eine Religionsgemeinschaft steht, stellt keinen bei Abschluss eines Rundfunk-Produktwerbevertrages offenbarungspflichtigen Umstand dar. Die Erwähnung eines Einkaufszentrums in einem Werbespot hat auch dann nicht den Charakter einer religiösen Werbung im Sinne von § 6 Abs. 7 Rundfunkstaatsvertrag, wenn der Besucher im Zugangsbereich unter anderem durch Auslegung von Schriften auf die Religionsgemeinschaft hingewiesen wird K1 Werbung K1 Religionsgemeinschaft K1 Sekte K1 Vermögensrecht K1 Steuerrecht K1 Rechtsprechung