Competent Tribunal to hear a marriage case given a negative decision
Die Übersetzung des Titels lautet: "Zuständiges Gericht um einen Ehenichtigkeitsfall zu hören, über den bereits negativ entschieden wurde". Es geht hier um die Frage, ob ein neuer Antrag in erster Instanz vorgebracht werden kann, nachdem der Antragsteller bereits in erster oder weiterer In...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Soc.
1996
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In: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1996, Pages: 122-124 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1415
B Klageverzicht B Instance B Competency B Process B Resumption B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1674 B Court |
Summary: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Zuständiges Gericht um einen Ehenichtigkeitsfall zu hören, über den bereits negativ entschieden wurde". Es geht hier um die Frage, ob ein neuer Antrag in erster Instanz vorgebracht werden kann, nachdem der Antragsteller bereits in erster oder weiterer Instanz ein negatives Urteil erhalten hat. Es geht weiter um die Frage, bei welchem Gericht Berufung eingelegt werden kann. Die Apostolische Signatur hat in der Roman Replies Ausgabe von 1989 erklärt, dass ein Fall mit einem negativen Urteil nicht in gleicher Instanz rekapituliert werden kann, sondern nur in höherer Instanz. Dies schließt allerdings nicht aus, dass der Antragsteller in erster Instanz einen neuen Antrag mit neuen Klagegründen, die zu einem anderen Nichtigkeitsgrund führen, einreichen kann. Der Autor erläutert weiterhin die Möglichkeit der Parteien, den Fall erneut einem zuständigen Gericht ihrer Wahl vorzulegen, wenn dieser aufgrund von Zeitmangel oder Verzicht beendet wurde |
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Contains: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
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