Anointing of the sick for condemned person
Die Übersetzung des Titels lautet: "Krankensalbung für verurteilte Personen". Es geht hier um die Frage, ob die Salbung einer verurteilten Person vor ihrer Hinrichtung angemessen und erlaubt ist, oder ob nur das Hören der Beichte mit der Erteilung der Absolution und Spende der Eucharistie...
Auteur principal: | |
---|---|
Type de support: | Imprimé Article |
Langue: | Langue indéterminée |
Vérifier la disponibilité: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Publié: |
Soc.
1997
|
Dans: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
Année: 1997, Pages: 73-75 |
Classifications IxTheo: | SB Droit canonique |
Sujets non-standardisés: | B
Curé <catholicisme>
B Onction des malades B Réception des sacrements B Responsabilité B Admission B Sakramentenrecht B Église catholique Codex iuris canonici 1983. can. 1004-1007 B Droit |
Résumé: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Krankensalbung für verurteilte Personen". Es geht hier um die Frage, ob die Salbung einer verurteilten Person vor ihrer Hinrichtung angemessen und erlaubt ist, oder ob nur das Hören der Beichte mit der Erteilung der Absolution und Spende der Eucharistie angemessen ist. Der Autor nimmt Stellung zu der Frage und geht zunächst auf can. 843 ein, demzufolge ein Sakrament nicht verweigert werden darf, wenn der Bittsteller zu einer angemessenen Zeit darum bittet und rechtlich nicht daran gehindert ist. Danach untersucht er die Frage nach der angemessenen Zeit im oben genannten Fall und stellt heraus, dass das Sakrament vor der Hinrichtung nicht gespendet werden darf. Abschließend zeigt der Autor Handlungsalternativen auf |
---|---|
Contient: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
|