Ehenichtigkeit wegen Mangel des Urteilsvermögen, Erfüllungsunvermögen und Ausschluss von Nachkommenschaft, Rota Romana, 24.07.1997
Wegen Mangels an Beweisen wird in keinem angeführten Punkt die Ehenichtigkeit bestätigt
Wegen Mangels an Beweisen wird in keinem angeführten Punkt die Ehenichtigkeit bestätigt