Ehenichtigkeit wegen Mangel des Urteilsvermögen, Erfüllungsunvermögen und Ausschluss von Nachkommenschaft, Rota Romana, 24.07.1997
Wegen Mangels an Beweisen wird in keinem angeführten Punkt die Ehenichtigkeit bestätigt
Summary: | Wegen Mangels an Beweisen wird in keinem angeführten Punkt die Ehenichtigkeit bestätigt |
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ISSN: | 0026-976X |
Contains: | Enthalten in: Monitor ecclesiasticus
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