RT Article T1 Körperschaftsstatus von Religionsgemeinschaften - Zeugen Jehovas, Urteil vom 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97 JF Neue juristische Wochenschrift VO 54 SP 429 OP 433 LA German YR 2001 UL https://ixtheo.de/Record/1763344509 AB GG Art. 1 Abs. 1; 4 Abs. 1 und 2; 9 Abs. 2; 20; 79 Abs. 3; 140; WRV Art. 137 1. Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV), muss rechtstreu sein. a) Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass sie das geltende Recht beachten, insbesondere die ihr übertragene Hoheitsgewalt nur in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben wird. b) Sie muss außerdem die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet. 2. Eine darüber hinausgehende Loyalität zum Staat verlangt das Grundgesetz nicht. Vgl.: ZevKR 46 (2001), 224-235 K1 Zeugen Jehovas K1 Weltanschauungsgemeinschaft K1 Sekte K1 Religionsgemeinschaft K1 Körperschaft des öffentlichen Rechts K1 Rechtsstellung K1 Rechtsprechung