Herausgabe eines Kirchengebäudes (St. Salvator), Beschluss vom 13.10.1998 - 2BvR 1275/96
1. Art. 138 Abs. 2 WRV hat die Aufgabe, den durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und Art. 137 WRV zugesagten Schutz der Stellung und der Freiheit der Kirchen in ihren sächlichen Grundlagen zu gewährleisten. 2. Die Kirchengutsgarantie schützt alle Religionsgesellschaften unabhängig von ihrer Organisationsfor...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Mohr Siebeck
1999
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In: |
Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 1999, Volume: 44, Pages: 283 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Possessions B Church building |
Summary: | 1. Art. 138 Abs. 2 WRV hat die Aufgabe, den durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und Art. 137 WRV zugesagten Schutz der Stellung und der Freiheit der Kirchen in ihren sächlichen Grundlagen zu gewährleisten. 2. Die Kirchengutsgarantie schützt alle Religionsgesellschaften unabhängig von ihrer Organisationsform und erstreckt sich auf ihr zu religiösen Zwecken bestimmtes Vermögen. 3. Art. 138 Abs. 2 WRV gewährleistet kirchliche Vermögensrechte in ihrem Bestand und nach Maßgabe ihrer vorhandenen rechtlichen Qualität, erweitert sie aber nicht. Die Bestimmung dieser Qualität obliegt als Auslegung und Anwendung einfachen Rechts zunächst den Fachgerichten. 4. Ist ein von Art. 138 Abs. 2 WRV geschützes Recht auf eine bestimmte verfasste Kirche bezogen, so richtet sich die Zugehörigkeit einzelner Gemeinden zu dieser Kirche zunächst nach dem Selbstverständnis der Kirche. Auf den Seiten 283 bis 292 wird der zugrunde liegende Fall besprochen und kommentiert |
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ISSN: | 0044-2690 |
Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
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