RT Article T1 bonum coniugum JF Canon Law Society newsletter VO 115 SP 31 OP 37 A1 Gabiola, Joseph D. LA English YR 1998 UL https://ixtheo.de/Record/1763331539 AB Auf dieses Thema wurde in einer Reihe von mehreren Artikeln reagiert (so z. B.: Burke, Cormac; Conolly, Patrick; Churchill, Paul; Handley, John). Als Richter des Diözesangerichts von Portsmouth reiht sich der Verfasser hier mit seinem Beitrag ein. Seiner Meinung nach seien sich alle Kanonisten darüber einig, dass das bonum coniugum die essentiellen Eigenschaften der Ehe - Einheit und Unauflöslichkeit - beinhalte. Er untersucht in Kürze, wie diese Eigenschaften der Ehe erklärt worden sind, nämlich von einem negativen Ausgangspunkt aus, so z. B.: unseren Glauben gegen Untreue und Scheidungsmentalität zu stärken; Poligamie widerspricht der Einheit, Scheidung widerspricht der Unauflöslichkeit. Seiner Meinung nach markiert eine solche Argumentation eher die Grenzlinie von Ehe, aber nicht den Kern der Ehe. Es gehe scheinbar um Anforderungen, die zu erfüllen seien, anstatt um Versprechungen nach denen man streben könnte. Der Verfasser meint: "Diese Ansicht muss meiner Meinung nach berichtigt werden". Es folgt seine Sichtweise K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1056 K1 Ehe K1 Gattenwohl K1 Wesenselement K1 Tria bona Lehre