bonum coniugum

Auf dieses Thema wurde in einer Reihe von mehreren Artikeln reagiert (so z. B.: Burke, Cormac; Conolly, Patrick; Churchill, Paul; Handley, John). Als Richter des Diözesangerichts von Portsmouth reiht sich der Verfasser hier mit seinem Beitrag ein. Seiner Meinung nach seien sich alle Kanonisten darüb...

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Bibliographic Details
Main Author: Gabiola, Joseph D. (Author)
Format: Print Article
Language:English
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: 1998
In: Canon Law Society newsletter
Year: 1998, Volume: 115, Pages: 31-37
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Wesenselement
B Gattenwohl
B Tria bona Lehre
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1056
B Marriage
Description
Summary:Auf dieses Thema wurde in einer Reihe von mehreren Artikeln reagiert (so z. B.: Burke, Cormac; Conolly, Patrick; Churchill, Paul; Handley, John). Als Richter des Diözesangerichts von Portsmouth reiht sich der Verfasser hier mit seinem Beitrag ein. Seiner Meinung nach seien sich alle Kanonisten darüber einig, dass das bonum coniugum die essentiellen Eigenschaften der Ehe - Einheit und Unauflöslichkeit - beinhalte. Er untersucht in Kürze, wie diese Eigenschaften der Ehe erklärt worden sind, nämlich von einem negativen Ausgangspunkt aus, so z. B.: unseren Glauben gegen Untreue und Scheidungsmentalität zu stärken; Poligamie widerspricht der Einheit, Scheidung widerspricht der Unauflöslichkeit. Seiner Meinung nach markiert eine solche Argumentation eher die Grenzlinie von Ehe, aber nicht den Kern der Ehe. Es gehe scheinbar um Anforderungen, die zu erfüllen seien, anstatt um Versprechungen nach denen man streben könnte. Der Verfasser meint: "Diese Ansicht muss meiner Meinung nach berichtigt werden". Es folgt seine Sichtweise
Contains:Enthalten in: Canon Law Society of Great Britain and Ireland, Canon Law Society newsletter