RT Article T1 Endgültige Entscheidung der Schlichtungsstelle in Fällen der eingeschränkten Mitbestimmung, Beschluss vom 14.05.1998 - 0124/C 2-98 JF Kirche & Recht SP 258 OP 258 A1 VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der EKD LA German YR 1998 UL https://ixtheo.de/Record/1763331024 AB In den Fällen der eingeschränkten Mitbestimmung (§ 42 MVG EKD) entscheidet die Schlichtungsstelle endgültig (§ 60 Abs. 4 Satz 3 MVG EKD). Zu der Prüfung "in den Fällen des § 42" (§ 60 Abs. 4 Satz 3 MVG EKD) gehört auch die Untersuchung, ob das Zustimmungsverfahren ordnungsgemäß im Sinne des § 38 Abs. 2 MVG EKD eingeleitet worden ist. Diese Untersuchung stellt nur einen Teil der der Schlichtungsstelle obliegenden Gesamtprüfung dar NO = [Fach] 985, S. 60 K1 Rechtsprechung K1 Mitarbeitervertretung K1 Kirchliches Dienstrecht K1 Kirchlicher Dienst K1 Arbeitsrecht K1 Evangelische Kirche K1 Schlichtungsstelle