RT Article T1 Die Ehefähigkeit von Homosexuellen JF Bonn-Budapest SP 53 OP 104 A1 Bier, Georg 1959- LA Undetermined PB Echter YR 1998 UL https://ixtheo.de/Record/1763327248 AB Bier zeigt auf, dass Homosexualität zu Recht als Standardbeispiel für den Anwendungsfall des can. 1095.3 genannt wird und warum sie die Tatbestandsmerkmale, die in can. 1095.3 genannt werden, erfüllt. Jedoch verweist der Autor auf die Tatsache, dass bereits 1973 die American Psychiatric Association Homosexualität aus ihrem Katalog der psychischen Störungen gestrichen hat, was einen Zweifel begründen könnte, Homosexualität mit einer psychischen Abweichung zu identifizieren. Es sei außerdem abzuwarten, ob nicht die Genforschung in Zukunft Ergebnisse vorlegen könnte, denen zufolge Homosexualität als eine "normale, unveränderbare Variante der menschlichen Sexualentwicklung" anzusehen sei. Dies hätte zur Folge, dass der hier diskutierte Sachverhalt gar nicht mehr von der Norm des can. 1095.3 erfasst werden könnte. Dies sieht Bier als einen Anlass, darüber nachzudenken, ob die Ursachen des Unvermögens nicht besser eine Ausweitung und Verallgemeinerung erfahren müssten SN 3429019737 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095, §3 K1 Ehe K1 Homosexualität K1 Psyche K1 Eheunfähigkeit